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   OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl.) 17/22   

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https://dejure.org/2022,25826
OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl.) 17/22 (https://dejure.org/2022,25826)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.09.2022 - 1 AR (Ausl.) 17/22 (https://dejure.org/2022,25826)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. September 2022 - 1 AR (Ausl.) 17/22 (https://dejure.org/2022,25826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 IRG; Art. 103 Abs. 3 GG; GRC Art. 50; SDÜ Art. 54; § 15 Abs. 1 IRG
    Zulässige Auslieferung an Mitgliedsstaat trotz anhängigem Strafverfahren in einem anderen Land; Zulässige Auslieferung nach Frankreich trotz anstehender Hauptverhandlung in Polen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Frankreich trotz anderweitiger Rechtshängigkeit in Polen

  • rechtsportal.de

    Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Frankreich trotz anderweitiger Rechtshängigkeit in Polen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Muss Deutschland ausliefern?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auslieferung eines polnischen Straftäters nach Frankreich trotz Gerichtsverfahrens in Polen zulässig - Kein Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 17/22
    Diese Norm ist schon von ihrem Wortlaut her nicht anwendbar, da eine rechtskräftige Sanktion im Sinne des Art. 50 GRCh in Verbindung mit Art. 54 SDÜ (dazu: BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2022, 2 BvR 1110/21, juris, Rn. 41) nicht vorliegt.

    Denn Art. 103 Abs. 3 GG erfasst nur deutsche Gerichtsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011, 2 BvR 148/11, juris, Rn. 32; BeckRS 2012, 45914) und ist daher im unionsrechtlich determinierten Auslieferungsverfahren, bei dem primär Unionsgrundrechte zur Anwendung kommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2022, 2 BvR 1110/21, juris, Rn.38), nicht einschlägig.

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 17/22
    Denn Art. 103 Abs. 3 GG erfasst nur deutsche Gerichtsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2011, 2 BvR 148/11, juris, Rn. 32; BeckRS 2012, 45914) und ist daher im unionsrechtlich determinierten Auslieferungsverfahren, bei dem primär Unionsgrundrechte zur Anwendung kommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2022, 2 BvR 1110/21, juris, Rn.38), nicht einschlägig.
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 94/07

    Verfahrenshindernis (anderweitige Rechtshängigkeit in Schengen-Staat)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 17/22
    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob die an das in Polen geführte Verfahren anknüpfende ausländische Rechtshängigkeit im Rahmen eines deutschen Strafverfahrens überhaupt ein Verfahrenshindernis begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2007, 3 StR 94/07, juris).
  • OLG Braunschweig, 22.10.2014 - 1 Ausl 6/14

    Auslieferung; Menschenwürde; Strafvollstreckung; Überbelegung; Zelle; Wohnfläche;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 17/22
    Wenn ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, ist in rahmenbeschlusskonformer Auslegung regelmäßig davon auszugehen, dass der ersuchende Staat die Haftgründe geprüft und zutreffend bejaht hat (st. Rspr. d. Strafsenats - vgl. bspw. OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 AR (Ausl) 6/14, juris, Rdnr. 14).
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